Teilnahmebedingungen
Aufsichtspflicht und Haftung
Die Aufsichts- und Betreuungspflicht für die angemeldeten Kinder obliegt während der gesamten Dauer des Kinderchorsingtages den jeweiligen Chorleitenden sowie den von ihnen benannten Begleitpersonen. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder.
Personalschlüssel
Es wird ausdrücklich empfohlen, einen Betreuungsschlüssel von mindestens einer verantwortlichen Person pro zehn Kinder einzuhalten.
Prävention und Schutzkonzept
Die chorleitende Person sowie alle Begleitpersonen erklären durch ihre Anmeldung, dass sie eine Präventionsschulung absolviert haben und im Besitz eines erweiterten Führungszeugnisses sind. Diese Angaben erfolgen auf Grundlage einer Selbstauskunft und werden vom Veranstalter nicht überprüft.
Verbindlichkeit und Zahlung
Mit dem Absenden der Anmeldung und dem Abschluss des Bezahlvorgangs kommt eine verbindliche Teilnahme zustande. Der Veranstalter stellt eine entsprechende Rechnung aus, die von der anmeldenden Stelle fristgerecht zu begleichen ist.
